Die jüngsten Gesundheitsreformen hatten weitreichende Folgen, insbesondere für Ihre Zahnversorgung.
Seit der letzten Reform Anfang 2005 sind in der gesetzlichen Krankenversicherung so genannte befundbezogene Festzuschüsse eingeführt worden. Die Bezuschussung wurde dadurch nachhaltig verändert . Um eine individuelle, optimale Behandlung zu sichern und mögliche Zuzahlungen zu verringern, wird eine private Zusatzversicherung immer empfehlenswerter.
Durch die befundbezogenen Festzuschüsse zahlen Sie in vielen Fällen bei Zahnersatz über 50% der Behandlungskosten selbst. Für hochwertigen Zahnersatz, wie z.B. Kronen, Inlays oder Implantate, gibt es nur geringe oder gar keinen Zuschuss.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie mehr Informationen zu diesem Thema wünschen.